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KfW 458 für Wärmepumpen: So funktioniert der Antrag 2026

Stand:

Das KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ ist 2026 das zentrale Zuschussprogramm für private Eigentümer, die in einem bestehenden Wohngebäude eine förderfähige Wärmepumpe einbauen lassen möchten.

Die Förderung kann attraktiv sein: Die Grundförderung beträgt 30 Prozent, für selbstnutzende Eigentümer können zusätzliche Boni hinzukommen. Gleichzeitig ist die Antragstellung formal. Besonders wichtig sind die Bestätigung zum Antrag (BzA), der richtige Lieferungs- oder Leistungsvertrag und der Zeitpunkt des Förderantrags.

Wer die Reihenfolge falsch wählt, kann die Förderfähigkeit gefährden.

Was ist KfW 458?

KfW 458 ist ein Zuschussprogramm im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Gefördert wird unter anderem der Kauf und die Installation elektrisch angetriebener Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden.

Neben der eigentlichen Heizungsanlage können unter den Förderbedingungen auch weitere Kosten berücksichtigt werden, beispielsweise:

  • erforderliche Umfeldmaßnahmen,
  • Fachplanung,
  • Baubegleitung,
  • akustische Fachplanung.

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent.

Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell maximal 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt.

Damit beträgt die reine Grundförderung bei vollständiger Ausschöpfung des Kostenhöchstbetrags:

28.000 € × 30 % = 8.400 €

Für selbstnutzende Eigentümer können zusätzliche Boni hinzukommen:

  • Klimageschwindigkeitsbonus: derzeit 16 Prozent,
  • Einkommensbonus: je nach Haushaltseinkommen 10, 30 oder 40 Prozent.

Je nach persönlicher Situation kann die Förderquote deutlich steigen. Die KfW nennt aktuell Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Dafür müssen allerdings die jeweiligen Bonus- und Obergrenzen erfüllt sein.

Wer kann KfW 458 beantragen?

Das Programm richtet sich insbesondere an private Eigentümer von bestehenden Wohnimmobilien in Deutschland.

Dazu gehören unter den jeweiligen Voraussetzungen:

  • Eigentümer von Einfamilienhäusern,
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern,
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen bei Maßnahmen im Sondereigentum,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum.

Bei Privatpersonen ist das Eigentum entscheidend. Ein bloßes Wohnrecht oder Nießbrauchrecht genügt für die Antragstellung im Programm 458 nicht.

Außerdem muss es sich grundsätzlich um ein bestehendes Wohngebäude handeln, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Schritt 1: Wärmepumpe planen lassen

Bevor ein Förderantrag gestellt wird, sollte feststehen, welche Wärmepumpe eingebaut werden soll und welche Arbeiten dafür erforderlich sind.

Die geplante Anlage muss die technischen Mindestanforderungen der Heizungsförderung erfüllen.

Außerdem verlangt die KfW, dass der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden ist. Bei wassergeführten Systemen gehört hierzu typischerweise der hydraulische Abgleich.

Schritt 2: Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten beauftragen

Vor der Zuschussbeantragung muss eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt werden.

Die BzA kann von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten oder einem entsprechend berechtigten Fachunternehmen erstellt werden.

Sie enthält unter anderem:

  • Angaben zur geplanten Heizung,
  • die förderfähigen Gesamtkosten,
  • eine Bestätigung zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.

Für den späteren Antrag erhält der Eigentümer eine BzA-ID.

Ohne diese Bestätigung kann der reguläre Förderantrag nicht gestellt werden.

Schritt 3: Lieferungs- oder Leistungsvertrag richtig abschließen

Für die Antragstellung verlangt die KfW einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag.

Hier liegt einer der wichtigsten Punkte des gesamten Verfahrens:

Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die KfW-Förderzusage enthalten.

Dadurch wird vereinbart, dass der Vertrag nur unter der vorgesehenen Förderbedingung wirksam beziehungsweise fortgeführt wird.

Ein Vertrag ohne eine solche Bedingung kann als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten.

Besonders wichtig: Die Förderbedingung darf nicht einfach nachträglich in einen bereits abgeschlossenen Vertrag eingefügt werden.

Schritt 4: Antrag in „Meine KfW“ stellen

Nach Erstellung der BzA und Abschluss des korrekten Lieferungs- oder Leistungsvertrags wird der Zuschuss im Kundenportal „Meine KfW“ beantragt.

Für die Antragstellung wird insbesondere die BzA-ID benötigt.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

Bei einem Einfamilienhaus stellt der private Eigentümer den Antrag grundsätzlich selbst im Kundenportal.

Schritt 5: Boni richtig auswählen

Wer Anspruch auf den Klimageschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus haben könnte, sollte dies bereits bei der Antragstellung sorgfältig prüfen.

Eine nachträgliche Ergänzung eines zuvor nicht beantragten Bonus ist nach den KfW-Hinweisen grundsätzlich nicht möglich.

Klimageschwindigkeitsbonus

Der Bonus beträgt aktuell 16 Prozent.

Er kommt insbesondere für selbstnutzende Eigentümer in Betracht, wenn eine förderfähige alte, funktionsfähige Heizung ersetzt und fachgerecht demontiert und entsorgt wird.

Einkommensbonus

Der Bonus beträgt – abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen – 10, 30 oder 40 Prozent.

Bei mindestens einem minderjährigen kindergeldberechtigten Kind im Haushalt erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.

Schritt 6: Förderzusage und Umsetzung

Nach erfolgreicher Antragstellung erteilt die KfW bei Erfüllung der Bedingungen eine Zuschusszusage.

Anschließend wird die Wärmepumpe entsprechend der Förderbedingungen umgesetzt.

Das Fachunternehmen beziehungsweise der Energieeffizienz-Experte bestätigt nach Durchführung die tatsächliche Umsetzung.

Schritt 7: Nachweise einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten werden die erforderlichen Nachweise und Rechnungen im Kundenportal eingereicht.

Die KfW weist darauf hin, dass nach Abschluss der Arbeiten und Vorliegen aller Rechnungen grundsätzlich sechs Monate ab dem letzten Rechnungsdatum für die Nachweiseinreichung zur Verfügung stehen.

Die konkrete Frist der eigenen Zuschusszusage sollte trotzdem immer geprüft werden.

Was ist die BzA genau?

BzA steht für Bestätigung zum Antrag.

Sie ist nicht bloß ein normales Angebot des Heizungsbauers, sondern ein Förder-Dokument mit technischen und finanziellen Angaben zum geplanten Vorhaben.

Darin wird unter anderem bestätigt, dass die geplante Heizung die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms erfüllt.

Die BzA ist damit ein zentraler Bestandteil der Förderbeantragung.

Darf ich schon vor dem KfW-Antrag einen Auftrag unterschreiben?

Ja, ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag ist für die Antragstellung sogar erforderlich.

Aber: Der Vertrag muss die von der KfW verlangte aufschiebende oder auflösende Förderbedingung enthalten.

Ein uneingeschränkter Vertrag ohne diese Bedingung kann die Förderung gefährden.

Die Arbeiten vor Ort dürfen außerdem nicht bereits vor dem Antrag begonnen haben.

Muss ich einen Energieberater beauftragen?

Für die Heizungsförderung kann die BzA nicht nur von einem Energieeffizienz-Experten, sondern auch von einem berechtigten Fachunternehmen erstellt werden.

Ein separater Energieberater ist deshalb nicht in jedem Fall zwingend erforderlich.

Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Vorhaben und vom beauftragten Fachbetrieb ab.

Welche Kosten zählen zur Förderung?

Neben dem Kauf und Einbau der Wärmepumpe können im Rahmen der gültigen Förderbedingungen weitere Kosten förderfähig sein.

Die KfW nennt unter anderem:

  • Fachplanung und Baubegleitung,
  • vorbereitende und wiederherstellende Umfeldmaßnahmen,
  • akustische Fachplanung.

Nicht jede Ausgabe rund um das Haus wird dadurch automatisch förderfähig. Maßgeblich sind die technischen Förderbedingungen und die in der BzA erfassten förderfähigen Kosten.

Kann KfW 458 mit einem Kredit kombiniert werden?

Unter Voraussetzungen ja.

Nach einer Zuschusszusage kann der KfW-Ergänzungskredit 358 beziehungsweise 359 beantragt werden.

Dieser kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen.

Er ist jedoch nur zusätzlich zu einer bereits zugesagten beziehungsweise bewilligten Zuschussförderung erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht vorgesehen.

Häufige Fehler beim KfW-458-Antrag

Vertrag ohne Förderbedingung

Ein uneingeschränkt abgeschlossener Vertrag kann als förderschädlicher Vorhabenbeginn gelten.

Arbeiten zu früh beginnen

Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden.

BzA fehlt oder enthält falsche Daten

Die BzA bildet einen wesentlichen Teil des Förderantrags. Angaben zu Technik und Kosten sollten daher sorgfältig stimmen.

Bonus vergessen

Ein nicht beantragter Bonus kann grundsätzlich nicht einfach nachträglich ergänzt werden.

Alte Förderwerte verwenden

Zum 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen geändert. Ältere Ratgeber im Internet können deshalb noch andere Höchstbeträge oder Boni nennen.

Checkliste für den KfW-458-Antrag

Vor der Antragstellung sollte geklärt sein:

  1. Bin ich antragsberechtigter Eigentümer?
  2. Handelt es sich um ein förderfähiges bestehendes Wohngebäude?
  3. Erfüllt die geplante Wärmepumpe die technischen Mindestanforderungen?
  4. Liegt eine korrekte BzA vor?
  5. Enthält der Vertrag die erforderliche Förderbedingung?
  6. Habe ich mögliche Boni geprüft?
  7. Wurde noch nicht mit den Arbeiten vor Ort begonnen?
  8. Ist der Antrag im richtigen KfW-Produkt gestellt?

Fazit: Bei KfW 458 ist die Reihenfolge entscheidend

Die Wärmepumpen-Förderung kann einen erheblichen Teil der Investitionskosten abdecken. Gleichzeitig hängt die Förderung nicht nur von der Technik ab, sondern auch von einer formal korrekten Antragstellung.

Besonders wichtig sind die BzA, ein richtig formulierter Lieferungs- oder Leistungsvertrag und der Antrag vor Beginn der Arbeiten.

Wer diese Punkte früh berücksichtigt, vermeidet typische Fehler im Förderprozess.

Passende Ratgeber

Quellen und weiterführende Informationen