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Gas- oder Ölheizung durch Wärmepumpe ersetzen: Förderung 2026

Stand:

Wer eine alte Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann 2026 einen Zuschuss über die KfW-Heizungsförderung erhalten.

Besonders interessant ist der Wechsel für selbstnutzende Eigentümer, weil neben der Grundförderung von 30 Prozent unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent möglich ist.

Je nach Haushaltseinkommen kann außerdem ein Einkommensbonus hinzukommen.

Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Unter den entsprechenden Voraussetzungen nennt die KfW Zuschüsse von bis zu 80 Prozent.

Wie hoch ist die Förderung beim Heizungstausch?

Für eine förderfähige Wärmepumpe gilt zunächst die Grundförderung:

30 Prozent der förderfähigen Kosten

Bei einem Einfamilienhaus und mindestens 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das:

28.000 € × 30 % = 8.400 €

Erfüllt ein selbstnutzender Eigentümer zusätzlich die Voraussetzungen des Klimageschwindigkeitsbonus, steigt die Förderquote zunächst auf:

30 % + 16 % = 46 %

Das entspricht bei 28.000 Euro:

28.000 € × 46 % = 12.880 €

Zusätzlich kann ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent möglich sein. Je nach persönlicher Situation gelten jedoch Förderobergrenzen.

Wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt derzeit 16 Prozent.

Er wird nur für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit gewährt und setzt voraus, dass eine bestimmte alte Heizung ersetzt wird.

Nach den aktuellen KfW-Bedingungen kommen insbesondere folgende Heizungen infrage:

  • funktionsfähige Ölheizung,
  • funktionsfähige Kohleheizung,
  • funktionsfähige Gas-Etagenheizung,
  • funktionsfähige Nachtspeicherheizung,
  • funktionsfähige Gasheizung mit einem Alter von mindestens 20 Jahren,
  • funktionsfähige Biomasseheizung mit einem Alter von mindestens 20 Jahren.

Außerdem muss die alte Heizungsanlage fachgerecht demontiert und entsorgt werden.

Ölheizung gegen Wärmepumpe: Wie hoch kann der Zuschuss sein?

Bei einer funktionsfähigen Ölheizung ist für den Klimageschwindigkeitsbonus nach den aktuellen KfW-Angaben keine zusätzliche 20-Jahres-Altersgrenze genannt.

Ist das Haus selbst genutzt und werden die übrigen Bedingungen erfüllt, können daher Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus zusammenkommen.

Beispiel:

28.000 € förderfähige Kosten
30 % Grundförderung
+ 16 % Klimageschwindigkeitsbonus
= 46 %

Möglicher Zuschuss:

12.880 €

Ein zusätzlicher Einkommensbonus kann die Förderung weiter erhöhen.

Gasheizung gegen Wärmepumpe: Das Alter kann entscheidend sein

Bei einer klassischen Gasheizung ist für den Klimageschwindigkeitsbonus grundsätzlich relevant, ob sie mindestens 20 Jahre alt ist.

Maßgeblich ist nach den KfW-Hinweisen das Datum der ersten Inbetriebnahme.

Eine besondere Ausnahme bilden Gas-Etagenheizungen: Sie werden in den aktuellen Förderbedingungen separat genannt.

Ist eine zentrale Gasheizung beispielsweise erst zehn Jahre alt, kann die Wärmepumpe trotzdem grundsätzlich die 30-prozentige Grundförderung erhalten, sofern sämtliche Förderbedingungen erfüllt sind. Der Klimageschwindigkeitsbonus kommt für diese Gasheizung dann jedoch regelmäßig nicht aufgrund der 20-Jahres-Regel in Betracht.

Welche Rolle spielt das Haushaltseinkommen?

Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten.

Für Haushalte ohne Familienzuschlag gelten aktuell:

  • bis 30.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent,
  • 30.001 bis 40.000 Euro: 30 Prozent,
  • 40.001 bis 50.000 Euro: 10 Prozent,
  • darüber: kein Einkommensbonus.

Bei mindestens einem minderjährigen kindergeldberechtigten Kind im Haushalt erhöht sich die Bemessungsgrenze einmalig um 10.000 Euro.

Die Förderbestandteile können allerdings nicht unbegrenzt addiert werden. Die KfW begrenzt die Gesamtförderquote.

Beispiel: Alte Ölheizung und niedriges Einkommen

Ein selbstnutzender Eigentümer ersetzt eine funktionsfähige Ölheizung durch eine förderfähige Wärmepumpe.

Die förderfähigen Kosten betragen mindestens 28.000 Euro und das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen liegt bei höchstens 30.000 Euro.

Rechnerisch:

  • 30 % Grundförderung,
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus,
  • 40 % Einkommensbonus.

Das ergibt rechnerisch 86 Prozent.

Aufgrund der Förderobergrenze können in dieser Konstellation jedoch höchstens 80 Prozent berücksichtigt werden.

28.000 € × 80 % = 22.400 €

Dieser Wert ist eine Beispielrechnung und keine Förderzusage.

Beispiel: 25 Jahre alte Gasheizung

Ein Eigentümer bewohnt sein Einfamilienhaus selbst. Die zentrale Gasheizung wurde vor 25 Jahren erstmals in Betrieb genommen und ist noch funktionsfähig.

Sie soll fachgerecht demontiert und durch eine förderfähige Wärmepumpe ersetzt werden.

Sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, können Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus grundsätzlich zusammenkommen.

Ohne Einkommensbonus:

28.000 € × 46 % = 12.880 €

Was ist, wenn die Gasheizung jünger als 20 Jahre ist?

Eine jüngere zentrale Gasheizung kann den Klimageschwindigkeitsbonus grundsätzlich ausschließen, wenn die erforderliche Altersgrenze nicht erreicht ist.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass gar keine Förderung möglich ist.

Die 30-prozentige Grundförderung für die neue Wärmepumpe kann weiterhin infrage kommen, wenn die allgemeinen Förderbedingungen erfüllt sind.

Auch ein Einkommensbonus kann bei Selbstnutzung und entsprechendem Haushaltseinkommen relevant sein.

Muss die alte Heizung noch funktionieren?

Für den Klimageschwindigkeitsbonus spricht die KfW ausdrücklich von einer funktionsfähigen alten Heizung.

Wer einen Bonus wegen des Austauschs einer bestimmten Altanlage einplant, sollte deshalb vor der Antragstellung prüfen lassen, ob die konkrete Situation die Bonusbedingungen erfüllt.

Ein reiner Defektfall sollte nicht automatisch mit dem Klimageschwindigkeitsbonus kalkuliert werden.

Welche Wärmepumpenkosten werden berücksichtigt?

Gefördert wird nicht nur der reine Kaufpreis des Geräts.

Im Rahmen der Förderbedingungen können auch notwendige Kosten rund um den Einbau berücksichtigt werden, beispielsweise:

  • Installation,
  • notwendige Umfeldmaßnahmen,
  • Optimierung des Heizungsverteilungssystems,
  • Fachplanung und Baubegleitung,
  • gegebenenfalls akustische Fachplanung.

Die konkrete Zuordnung erfolgt über die Förderunterlagen und die Bestätigung zum Antrag.

Muss das Haus zuerst komplett saniert werden?

Nein. Die Heizungsförderung setzt nicht voraus, dass das Gebäude vorher zu einem Effizienzhaus saniert wird.

Die geplante Wärmepumpe muss allerdings technisch zum Gebäude passen und die Förderanforderungen erfüllen.

Gerade bei älteren Häusern sollten deshalb unter anderem Heizlast, Heizflächen, Vorlauftemperaturen und der Zustand des Heizungsverteilungssystems fachlich geprüft werden.

Ob zusätzliche Dämmmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind, ist eine separate Frage und hängt vom Gebäude ab.

Wie läuft der Antrag ab?

Der Förderantrag wird nicht erst nach dem Einbau gestellt.

Der typische Ablauf lautet:

  1. Heizungstausch planen.
  2. Angebot und technische Auslegung erstellen lassen.
  3. BzA durch Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten erstellen lassen.
  4. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit vorgeschriebener Förderbedingung abschließen.
  5. Antrag in „Meine KfW“ stellen.
  6. Erst danach entsprechend den Förderbedingungen mit den Arbeiten beginnen.
  7. Alte Heizung fachgerecht demontieren und entsorgen, wenn der Klimageschwindigkeitsbonus genutzt wird.
  8. Wärmepumpe installieren und Anlage optimieren.
  9. Nachweise einreichen und Zuschuss abrufen.

Warum ist der Vertrag so wichtig?

Für KfW 458 wird bereits vor der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt.

Dieser Vertrag darf jedoch nicht uneingeschränkt sein.

Er muss eine zulässige aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Förderzusage enthalten.

Die nachträgliche Ergänzung einer solchen Bedingung in einen bereits abgeschlossenen Vertrag ist nach den KfW-Hinweisen nicht zulässig.

Deshalb sollte der Förderablauf bereits vor der endgültigen Beauftragung mit dem Fachunternehmen geklärt werden.

Was ändert sich 2027?

Nach den derzeit veröffentlichten Bedingungen sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus erstmals zum 1. Februar 2027 um vier Prozentpunkte.

Auch der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit soll ab diesem Datum erstmals um 750 Euro sinken.

Wer eine Wärmepumpe erst 2027 beantragt, sollte deshalb nicht automatisch mit den Förderwerten aus dem Jahr 2026 rechnen.

Kann zusätzlich ein KfW-Kredit genutzt werden?

Nach einer Zuschusszusage kann unter Voraussetzungen der Ergänzungskredit 358 oder 359 genutzt werden.

Der Kreditbetrag kann bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit betragen.

Der Ergänzungskredit setzt jedoch eine bereits zugesagte beziehungsweise bewilligte Zuschussförderung voraus und kann nicht als alleinige Heizungsförderung beantragt werden.

Häufige Fehler beim Wechsel von Gas oder Öl zur Wärmepumpe

Klimabonus automatisch einplanen

Nicht jede alte Gasheizung erfüllt die Voraussetzungen. Bei zentralen Gasheizungen ist insbesondere die 20-Jahres-Regel zu beachten.

Nur auf den Gerätepreis schauen

Auch Einbau, Verteilungssystem und Umfeldmaßnahmen spielen bei der Planung und den förderfähigen Kosten eine Rolle.

Vor dem Antrag beginnen

Ein falscher Vertragsabschluss oder vorzeitiger Beginn kann die Förderung gefährden.

Mit alten Förderwerten rechnen

Die Förderbedingungen wurden am 21. Juli 2026 geändert. Ältere Angaben im Internet können überholt sein.

Fazit: Beim Austausch alter Öl- und Gasheizungen kann sich die Förderung deutlich erhöhen

Die Wärmepumpe erhält grundsätzlich 30 Prozent Grundförderung, sofern die Förderbedingungen erfüllt sind.

Beim Austausch bestimmter alter, noch funktionsfähiger Heizungen kann für selbstnutzende Eigentümer zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent hinzukommen.

Bei niedrigerem Haushaltseinkommen ist darüber hinaus ein Einkommensbonus möglich.

Welche Förderquote tatsächlich erreicht wird, hängt deshalb nicht nur von der Wärmepumpe selbst, sondern auch von der alten Heizung, der Selbstnutzung, dem Einkommen und dem korrekten Förderantrag ab.

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Quellen und weiterführende Informationen