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Badewanne zur Dusche umbauen 2026: Kosten & Förderung

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Eine vorhandene Badewanne durch eine Dusche zu ersetzen, kann den Einstieg ins Badezimmer deutlich erleichtern und zusätzliche Bewegungsfläche schaffen. Besonders interessant ist der Umbau für Menschen, denen der hohe Wanneneinstieg zunehmend Schwierigkeiten bereitet.

Liegt ein Pflegegrad 1 bis 5 vor und verbessert der Umbau die häusliche Pflegesituation oder Selbstständigkeit, kann die Pflegekasse 2026 für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 4.180 Euro Zuschuss gewähren. Der Austausch einer Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche wird vom GKV-Spitzenverband ausdrücklich als mögliche Maßnahme genannt.

Ohne Pflegegrad kann insbesondere der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ für einen barrierereduzierenden Badumbau infrage kommen. Einen Überblick über alle Wege gibt der Ratgeber zur Förderung für ein barrierefreies Bad.

Was bedeutet „Badewanne raus, Dusche rein“?

Beim Umbau wird die vorhandene Badewanne entfernt und an ihrer Stelle ein Duschbereich geschaffen. Je nach baulichen Voraussetzungen kann das eine bodengleiche Dusche, eine besonders flache Duschtasse oder eine andere barrierearme Lösung sein.

Eine bodengleiche Dusche ist gerade bei eingeschränkter Mobilität attraktiv, weil die hohe Wannenkante entfällt. Die Verbraucherzentrale weist außerdem darauf hin, dass bodengleiche Duschen mit moderner Technik auch in vielen Altbauten realisierbar sind. Entscheidend sind unter anderem Bodenaufbau, Ablauf, Leitungsführung und die vorhandene Raumgeometrie.

Was kostet der Umbau von Badewanne zur Dusche?

Die tatsächlichen Kosten hängen stark vom vorhandenen Badezimmer ab. Entscheidend sind beispielsweise:

  • Größe und Ausführung der neuen Dusche
  • Zustand der vorhandenen Leitungen
  • Lage des Abflusses
  • notwendige Abdichtungsarbeiten
  • Boden- und Fliesenarbeiten
  • Duschabtrennung
  • Armaturen und Ausstattung
  • mögliche Anpassungen der Wände

Als grobe Markt-Orientierung werden für einen klassischen Komplettumbau häufig etwa 4.000 bis 6.000 Euro genannt. Bei einfachen Voraussetzungen kann es günstiger werden; umfangreiche Leitungs-, Boden- oder Fliesenarbeiten können den Preis deutlich erhöhen. Das ist keine amtliche Preisangabe und ersetzt ein konkretes Angebot vor Ort.

Gerade deshalb lohnt es sich, einen Kostenvoranschlag vor Beginn des Umbaus einzuholen – insbesondere, wenn ein Zuschuss der Pflegekasse beantragt werden soll.

Bis zu 4.180 Euro Zuschuss der Pflegekasse

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme übernehmen.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahme beispielsweise:

  • die häusliche Pflege ermöglicht,
  • die Pflege erheblich erleichtert oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung unterstützt.

Der pflegegerechte Umbau eines Badezimmers wird vom Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich als förderfähiges Beispiel genannt.

Noch konkreter ist der GKV-Spitzenverband: Dort wird der Austausch einer Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche ausdrücklich als mögliche wohnumfeldverbessernde Maßnahme aufgeführt. Wie Sie den Zuschuss beantragen, beschreibt der Ratgeber zum Badumbau über die Pflegekasse.

Beispiel: Umbau kostet 5.500 Euro

Angenommen, der Umbau kostet insgesamt 5.500 Euro und die Pflegekasse erkennt die Maßnahme vollständig als wohnumfeldverbessernd an.

Bei maximalem Zuschuss wären möglich:

  • 5.500 € Umbaukosten
  • − 4.180 € Pflegekassenzuschuss
  • = 1.320 € verbleibende Kosten

Die 4.180 Euro sind allerdings eine Höchstgrenze, keine garantierte Auszahlung. Welche Kosten tatsächlich berücksichtigt werden, entscheidet die zuständige Pflegekasse anhand der konkreten Maßnahme und Pflegesituation.

Kostet die anerkannte Maßnahme beispielsweise nur 3.500 Euro, werden selbstverständlich nicht 4.180 Euro ausgezahlt.

Brauche ich zwingend einen Pflegegrad?

Für den Zuschuss der Pflegeversicherung nach § 40 Abs. 4 SGB XI muss Pflegegrad 1 bis 5 vorliegen.

Das bedeutet aber nicht, dass ein Umbau ohne Pflegegrad überhaupt nicht gefördert werden kann.

Hier kommt vor allem der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ infrage. Die KfW fördert ausdrücklich Maßnahmen im Badezimmer, darunter den Einbau einer bodengleichen Dusche und die Modernisierung weiterer Sanitärgegenstände.

KfW 159: Förderung auch ohne Pflegegrad

KfW 159 ist kein Zuschuss, sondern ein Förderkredit.

Es können bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für Maßnahmen zur Barrierereduzierung finanziert werden. Ein bestimmtes Alter oder ein Pflegegrad ist dafür grundsätzlich nicht erforderlich.

Im Förderbereich Badezimmer nennt die KfW unter anderem:

  • Änderung der Raumaufteilung
  • bodengleiche Dusche
  • Dusch- oder Klappsitz
  • Anpassung von Waschbecken
  • Anpassung von WC und Bidet
  • Modernisierung der Badewanne

Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und die technischen Mindestanforderungen erfüllen. Eigenleistungen sind bei KfW 159 nicht förderfähig.

Wann gilt eine Dusche bei der KfW als bodengleich?

Die KfW stellt technische Anforderungen an einen geförderten Duschplatz.

Grundsätzlich soll er bodengleich ausgeführt werden. Ist dies aufgrund der Bausubstanz nicht möglich, darf unter den derzeitigen technischen Mindestanforderungen ein Niveauunterschied von höchstens 20 Millimetern bestehen. Außerdem ist ein rutschfester beziehungsweise rutschhemmender Bodenbelag erforderlich.

Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen:

  • „Ich möchte eine Dusche mit niedrigem Einstieg“
  • „Ich möchte eine Dusche bauen, die die Voraussetzungen eines konkreten Förderprogramms erfüllt.“

Vor einem KfW-geförderten Umbau sollte deshalb geprüft werden, ob die geplante Ausführung tatsächlich den technischen Anforderungen entspricht.

Kann ich Pflegekasse und KfW für dieselbe Dusche nutzen?

Für dieselbe Maßnahme grundsätzlich nicht.

Die KfW schließt Maßnahmen von der Förderung aus, wenn diese bereits über die soziale Pflegeversicherung oder private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden.

Unterschiedliche Maßnahmen können dagegen aufgeteilt werden. Die KfW nennt selbst als Beispiel: Der Badumbau wird von der Pflegeversicherung gefördert, während beispielsweise ein zusätzlicher Treppenlift über KfW 159 finanziert werden kann.

Gibt es 2026 noch den KfW-Zuschuss 455-B?

Aktuell nicht.

Der direkte Zuschuss KfW 455-B „Barrierereduzierung“ kann derzeit nicht neu beantragt werden. Die für 2026 bereitgestellten Bundesmittel waren zum 31. Juli 2026 vollständig mit Anträgen belegt. Bereits erteilte Zusagen bleiben bestehen.

Für einen jetzt neu geplanten Umbau sollte deshalb nicht mit diesem Zuschuss gerechnet werden.

Der KfW-Kredit 159 steht dagegen weiterhin zur Verfügung.

Muss die Dusche wirklich komplett ebenerdig sein?

Nicht jede Dusche muss für jeden Zweck vollständig ebenerdig gebaut werden.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine begehbare Dusche je nach baulicher Situation als bodengleicher Bereich oder als besonders flache Lösung ausgeführt werden kann. Gerade in Bestandsgebäuden hängt vieles davon ab, wie Abfluss und Leitungen im Boden untergebracht werden können.

Auch die Pflegeversicherung kennt inzwischen ausdrücklich die Möglichkeit eines niedrigeren Duschzugangs, wenn ein vollständig bodengleicher Zugang baulich nicht möglich ist. Entscheidend bleibt der konkrete pflegerische Nutzen.

Wann sollte der Antrag gestellt werden?

Bei einem Pflegekassen-Zuschuss sollte die Förderung vor Beginn der Arbeiten beantragt werden.

Sinnvoll ist folgender Ablauf:

  1. Umbau planen
  2. Kostenvoranschlag einholen
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen
  4. Entscheidung abwarten
  5. Umbau durchführen

Auch für KfW 159 gilt: Die Finanzierung sollte vor Beginn des Vorhabens beantragt werden. Eine Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Maßnahmen ist ausgeschlossen.

Was ist für Mieter wichtig?

Auch Mieter können grundsätzlich von einer Wohnumfeldverbesserung profitieren. Bei baulichen Veränderungen muss jedoch zusätzlich geklärt werden, welche Zustimmung des Vermieters erforderlich ist.

Gerade das Entfernen einer fest eingebauten Badewanne und der dauerhafte Umbau zum Duschbereich verändert die Wohnung erheblich. Deshalb sollte die mietrechtliche Seite vor der Beauftragung geklärt werden.

Welche Vorteile hat Dusche statt Badewanne?

Der Umbau ist nicht nur eine Förderfrage.

Durch den Wegfall der Badewanne kann zusätzliche Bewegungsfläche entstehen. Eine bodengleiche beziehungsweise schwellenarme Dusche kann außerdem den Zugang vereinfachen und Sturzrisiken reduzieren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei der Planung unter anderem ausreichend große Bewegungsflächen sowie rutschhemmende Bodenbeläge.

Gerade wenn ohnehin eine Badsanierung ansteht, kann es sinnvoll sein, das Badezimmer so zu planen, dass es auch langfristig komfortabel nutzbar bleibt.

Fazit: Wann lohnt sich „Badewanne raus, Dusche rein“?

Wer die Badewanne kaum noch nutzt oder Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen hat, kann durch den Umbau zur Dusche deutlich an Komfort und Sicherheit gewinnen.

Bei Pflegegrad 1 bis 5 können über die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro Zuschuss möglich sein. Der Austausch einer Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche ist ausdrücklich als mögliche wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt.

Ohne Pflegegrad kann insbesondere KfW 159 zur Finanzierung einer barrierereduzierenden Dusche infrage kommen. Der direkte KfW-Zuschuss 455-B ist dagegen derzeit für neue Anträge geschlossen.

Häufige Fragen

Wie viel kostet es, eine Badewanne durch eine Dusche zu ersetzen?

Die Kosten hängen von Bad, Leitungen, Bodenaufbau und gewünschter Ausstattung ab. Als grobe Markt-Orientierung werden für typische Komplettumbauten häufig etwa 4.000 bis 6.000 Euro genannt; umfangreichere Arbeiten können teurer sein.

Zahlt die Pflegekasse „Wanne raus, Dusche rein“?

Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann der Umbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme infrage kommen. Der Austausch einer Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche wird ausdrücklich als mögliches Beispiel genannt.

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und anspruchsberechtigter Person sind möglich. Bei mehreren gemeinsam wohnenden Anspruchsberechtigten kann der Gesamtbetrag unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 16.720 Euro erreichen.

Muss ich Pflegegrad 2 haben?

Nein. Die Förderung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen kann bereits bei Pflegegrad 1 infrage kommen.

Kann ich auch ohne Pflegegrad Unterstützung bekommen?

Ja. Insbesondere der KfW-Förderkredit 159 kann für barrierereduzierende Badmaßnahmen infrage kommen und setzt grundsätzlich keinen Pflegegrad voraus.

Ist jede flache Dusche automatisch förderfähig?

Nein. Bei der Pflegekasse zählt der individuelle pflegerische Nutzen. Bei KfW 159 müssen zusätzlich konkrete technische Mindestanforderungen erfüllt werden.

Ist der KfW-Zuschuss 455-B noch verfügbar?

Nein. Für neue Anträge sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft. Der KfW-Kredit 159 bleibt verfügbar.

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Quellen und weiterführende Informationen